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Masern in Österreich – hier sind die Zahlen direkt vom Ministerium

Seit Wochen beherrscht das Thema Masernimpfung die landesweiten Medien. Aus dem Ministerium für Frauen und Gesundheit erging dieser Tage wieder einmal ein Schreiben an Eltern und Erziehungsberechtigte, das auf die Dringlichkeit der Masernimpfung hinweist. Darin heißt es:

„Derzeit kommen in Österreich Masern vermehrt vor, weil Kinder in Österreich zu spät und zu wenig konsequent mit 2 Impfungen gegen Masern geimpft werden: Bei den 2 bis 5-jährigen Kindern beträgt die Durchimpfungsrate nur 92 Prozent, zudem sind etwa 10 Prozent davon nur einfach anstatt zweimal geimpft. Um jedoch eine ausreichende Herdenimmunität zu erreichen, sind Durchimpfungsraten von 95 Prozent mit zwei Dosen eines Lebendimpfstoffes gegen Masern notwendig. So lange in der Bevölkerung Impflücken bestehen, also zu wenige Menschen gegen Masern geschützt sind, müssen wir weiter mit Masernerkrankungen rechnen.“

Außerdem heißt es im Text:

„(…) Masern sind hoch ansteckend und werden über Tröpfchen (Sprechen, Husten, Niesen, etc.) übertragen. (…) Bei 20 von 100 Fällen von Masern treten Komplikationen wie Bronchitis, Mittelohr- und/oder Lungenentzündung auf. Bei 1-2 Personen von 1.000 Erkrankten kommt es zu einer lebensbedrohlichen Gehirnentzündung. Selten kann Jahre später ein Gehirnzerfall auftreten, der immer tödlich verläuft. (…)“

Was bedeutet das in absoluten Zahlen?

Aufschluss darüber gibt das Begleitschreiben des Bundesministeriums, dass an Landeshauptmann Hermann Schützenhöfer erging und wohl nicht für die Öffentlichkeit bestimmt war, aber dennoch an zahlreiche Eltern im Raum Gleisdorf weitergeleitet wurde. Darin finden sich nämlich auch Zahlen:

„Derzeit beobachten wir in Österreich eine verstärkte Masernaktivität. Mit Stand 28.2.2017 wurden bereits 65 Masernerkrankungen gemeldet. Im Vergleich dazu wurden im vergangenen Jahr 2016 insgesamt 28 Masernfälle verzeichnet.“

Hingewiesen wird in beiden Schreiben darauf, dass „Personen ohne ausreichenden Schutz gegen Masern (Schutz besteht nach 2 Lebendimpfungen oder gesichert durchgemachter Erkrankung) im Falle eines Kontakts mit einer an Masern erkrankten Person von der Gesundheitsbehörde bis zu 21 Tage vom Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen wie Kindergarten, Schule, Hort, etc. ausgeschlossen werden“ können.

Was meint ihr angesichts dieser Informationen: Impfen oder nicht impfen? Und ist die angedachte Impfpflicht gerechtfertigt?


Symbolbild: Pixabay